Masterplan Ladeinfrastruktur der Freien und Hansestadt Hamburg Das Hamburger Modell

Eine rote Ladesäule in Hamburg

Ziel ist die Errichtung eines diskriminierungsfreien öffentlich-zugänglichen Ladenetzes für Elektrofahrzeuge im gesamten Hamburger Stadtgebiet.

Ziel des Masterplans zur Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hamburg (Senats-Drs. 20/12811) ist es, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Ladeinfrastruktur für eine wachsende Anzahl von Nutzer*innen zu ermöglichen und hierbei die von EU und Bund geforderten Vorgaben, etwa beim Spontanzugang (ad hoc Laden), vollumfänglich zu erfüllen. Inhalt des Masterplans war die Vorgabe, dass mindestens 50% der Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Grund in öffentlicher Regie betrieben werden.

Hamburgs Anspruch, ein von den Nutzer*innen gut angenommenes Ladeinfrastrukturangebot zu schaffen, mündete in der Definition von Qualitätsmerkmalen für die Umsetzung der öffentlichen Ladeinfrastruktur, welche fortan als Hamburger Modell bekannt wurde. Im Wesentlichen zielt das Hamburger Modell darauf ab, die Ladeinfrastruktur diskriminierungsfrei allen zur Verfügung zu stellen. Diskriminierungsfreiheit ist dabei nicht nur auf Nutzer*innen-, sondern auch auf Betreiberseite ein wichtiger Grundsatz, denn neben der SNH sollen weitere Infrastrukturbetreiber*innen in das Hamburger Konzept integriert werden und auch diverse Stromvertriebe (Electric Mobility Provider, EMP) ihre Produkte an den Hamburger Ladestationen anbieten können.

Bei der initialen Verabschiedung des Masterplans für öffentliche Ladeinfrastruktur im August 2014 wurde zunächst das Ziel von knapp 600 Ladepunkten definiert, wovon knapp 70 Ladepunkte als DC-Schnelllader zur Verfügung gestellt werden sollten. Mitte 2017 wurde dieses Ziel erreicht und der weitere bedarfsgerechte Ausbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur bis auf 1.000 Ladepunkte bis Ende 2019 beschlossen.

Zum Stand September 2023 befinden sich im Stadtgebiet 750 Ladesäulen, an denen insgesamt über 1.500 Ladepunkte zur Verfügung stehen. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um AC-Ladepunkte mit Leistungen bis zu 22 kW. Darüber hinaus sind 24 DC-Ladepunkte (bis zu 50 kW) und 24 HPC-Ladepunkte (bis zu 150 kW) errichtet worden. 

Gemäß aktuellem Koalitionsvertrag ist der Ausbau auf insgesamt 2.000 Ladepunkte bis zum Jahr 2025 vorgesehen. Dieser soll nicht nur ausschließlich auf öffentlichen, sondern auch auf halb-öffentlichen Flächen (bspw. Unternehmensparkplätzen o.ä.) stattfinden.