E-Mobilität – Batterie und Brennstoffzelle
Elektrifizierung von Unternehmensfahrzeugen

Große Hebelwirkung durch Festlegung von allgemeinen Standards zur Elektrifizierung von Unternehmensfuhrparks

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​​​​25% aller Neuzulassungen (Pkw) im Gewerbe waren im Jahr 2023 elektrisch (BEV & PHEV).

 

 

 

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Leasinggesellschaften als wichtiger Multiplikator: Über 40% aller Neuzulassungen werden über Leasing zugelassen (bei gewerblichen Kunden noch deutlich mehr).

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Rein elektrische Dienstwagen werden für den Nutzer mit 0,25% statt 1% des Fahrzeugwerts deutlich geringer besteuert.

 

  • Vorurteile durch Information abzubauen bleibt ein wichtiges Ziel: Elektromobilität ist heute alltagstauglich!
  • Einbezug in den Treibhausgasquotenhandel: Betreiber*innen von Elektrofahrzeugen können Zusatzerlöse generieren und so die Elektrifizierung des Fuhrparks wirtschaftlicher gestalten.
  • Neben der Fahrzeugbeschaffung müssen Lademöglichkeiten auf dem Unternehmensgelände und bei den Mitarbeiter*innen zu Hause geschaffen werden.

 

Unternehmen können mit der Umstellung von konventionellen Fahrzeugen auf Elektrofahrzeuge nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Energiewende im Verkehr leisten, sondern auch Kosten einsparen. Im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotor sind bei Elektroautos vor allem die Gesamtkosten, die so genannten Total Costs of Ownership (TCO), interessant: den höheren Anschaffungskosten stehen die Kfz-Steuerbefreiung sowie geringere Kosten für den Kraftstoff/Strom, Wartung und Reparaturen gegenüber. Bei einem Vergleich der Gesamtkosten über beispielsweise drei Jahre können Elektroautos daher heute schon günstiger sein als Autos mit Verbrennungsmotor. Wirtschaftlichkeit und Beitrag zum Klimaschutz sind dann besonders groß, wenn die Fahrzeuge beispielsweise mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage betrieben werden. Mit Blick auf die Steuervergünstigungen von privat genutzten Dienstwagen ist die Nutzung von Elektrofahrzeugen häufig auch für Beschäftigte interessant.

Empfehlenswert ist es, Richtlinien für Unternehmensfahrzeuge in Hinblick auf die Bevorzugung alternativer Antriebe zu schaffen bzw. bestehende Regelungen dahingehend anzupassen. Mit entsprechenden Vorgaben kann die Fuhrparkumstellung strukturiert angegangen und Mitarbeiter*innen motiviert werden, ein E-Fahrzeug anstelle eines Verbrenners als persönlich zugeordnetes Fahrzeug zu wählen.

Weiterhin können Unternehmen durch Fuhrparkanalysen das Potenzial für Elektromobilität aufdecken. Sind Einsatzzweck und tägliche Fahrprofile mit E-Fahrzeugen durchführbar und ist sichergestellt, dass Lademöglichkeiten bestehen (entweder bei Mitarbeitenden oder auf dem Unternehmensgelände), steht einer Anschaffung eines batterie-elektrischen Fahrzeugs grundsätzlich nichts im Wege.

Treibhausgasminderungsquote

Seit 2022 können sich alle Halter*innen von Elektrofahrzeugen eine jährliche Treibhausgas-Prämie auszahlen lassen. Diese Prämie wird aus dem Verkauf an quotenpflichtige Unternehmen – v. a. Mineralölkonzerne – generiert. In der Praxis erfolgt der Treibhausgasemissionshandel über ein Dienstleistungsunternehmen, das die Quoten einzelner Halter*innen bündelt und vermarktet. Zur Registrierung des Fahrzeugs ist eine Kopie des Fahrzeugscheins nötig. Hintergründe zum Download im Reiter „Weitere Informationen“.

Reduzierte Dienstwagenbesteuerung

Dienstwagenberechtigte müssen seit 2020 nur noch 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises des Fahrzeugs steuerlich geltend machen (statt üblicherweise 1 Prozent). Die Regelung gilt ab dem 1.3.2024 für Firmenwagen mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 70.000 Euro. Plug-in-Hybrid- und Brennstoffzellen-Fahrzeuge sowie teurere E-Fahrzeuge fallen unter die 0,5-Prozent-Regelung. Die steuerliche Begünstigung gilt für E-Autos, die ab dem 1. Januar 2019 erstmals als Firmenwagen genutzt wurden, sie läuft noch bis zum 31. Dezember 2030.

Kfz-Steuer-Befreiung

Elektrofahrzeuge sind bis zehn Jahre nach Erstzulassung von der Kfz-Steuer ausgenommen. Die Regelung gilt aktuell bis spätestens 31. Dezember 2025.

Freies Parken in Hamburg

Elektrofahrzeuge dürfen in Hamburg vom auf allen öffentlichen Stellplätzen bis zur maximalen Höchstparkdauer unter Nutzung einer Parkscheibe kostenlos parken.

Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert aktuell die Anschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie deren betriebsnotwendigen Tank-/ Ladeinfrastruktur. Bei einer positiven Bewilligung des Antrags werden 80% der Investitionsmehrkosten gefördert. Die Investitionsmehrkosten errechnen sich beim Fahrzeug aus den Mehrkosten bei der Anschaffung eines alternativ angetriebenen Nutzfahrzeuges gegenüber eines verbrennungsmotorischen Alternativfahrzeuges. Bei der Anschaffung der Ladeinfrastruktur werden 80% der Gesamtinvestition gefördert. Bis zum 24. August können privatwirtschaftliche Unternehmen sowie Kommunen und Gebietskörperschaften einen Förderantrag stellen.
Weitere Informationen zur Förderung von Nutz- und Sonderfahrzeugen mit klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur finden Sie auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität.