Mio.

1,3 Mio. vollelektrische E-Fahrzeuge (BEV)  in Deutschland.

Jahre

Befreiung von der Kfz-Steuer für bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung im Zeitraum 2011 bis 2025, bis max. 31.12.2030; vergünstigte Regelung für Dienstwagenbesteuerung (0,25% statt 1% für E-Fahrzeuge).

Mio.

Mindestens 15 Mio. Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen bis 2030 ist das Ziel der Bundesregierung.

  • Laut Statista sind 1,3 Mio. vollelektrische E-Fahrzeuge (BEV) im Bestand in Deutschland (Stand: 01.10.2023).
  • Hochlauf der Elektromobilität soll in dieser Form weiter untermauert werden, um das politische Ziel von 15 Mio. E-Fahrzeugen bis 2030 zu erreichen.
  • Förderung von Ladeinfrastruktur für private Nutzung ist von großer Bedeutung, insbesondere für Fahrzeugbesitzer*innen ohne festen Stellplatz.

Die Elektrifizierung der privaten Fahrzeuge ist eine große Herausforderung bei der Antriebswende. Insgesamt befinden sich mehr als 43 Mio. Fahrzeuge (Stand Januar 2023, Quelle: KBA) in privatem Besitz. Groß angelegte Förderprogramme im Bereich der Elektromobilität haben insbesondere in den Anfangsjahren ausschließlich Flottenbetreiber*innen und Wirtschaftsunternehmen bzw. Kommunen adressiert. Mit dem Umweltbonus wurde seinerzeit erstmals die Beschaffungsförderung für private Fahrzeughalter*innen zugänglich gemacht. Weitere fiskalische Maßnahmen wie die Befreiung von der Kfz-Steuer und die verringerte Besteuerung von elektrischen Dienstfahrzeugen bieten für Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Anreize, auf alternative Antriebe umzusteigen. Zusätzlich wurden mit dem (bereits in 2021 beendeten) Förderprogramm zur Errichtung privater Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden rd. 800 Mio. Euro bereitgestellt, um das Laden von Privatfahrzeugen am Wohnort zu ermöglichen.

Nach wie vor ist der Bedarf hoch, finanzielle Anreize für Privatpersonen zu schaffen, da sowohl die höheren Anschaffungskosten der E-Fahrzeuge als auch die verbundenen Kosten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur für viele Autofahrer*innen noch große Hürden darstellen.

Treibhausgasminderungsquote

Seit 2022 können sich alle Halter*innen von Elektrofahrzeugen eine jährliche Treibhausgas-Prämie auszahlen lassen. Diese Prämie wird aus dem Verkauf an quotenpflichtige Unternehmen – v. a. Mineralölkonzerne – generiert. In der Praxis erfolgt der Treibhausgasemissions-handel über ein Dienstleistungsunternehmen, das die Quoten einzelner Halter*innen bündelt und vermarktet. Zur Registrierung des Fahrzeugs ist eine Kopie des Fahrzeugscheins nötig. Hintergründe zum Download im Reiter „Weitere Informationen“.

Kfz-Steuer-Befreiung

Fahrzeuge, die im Zeitraum 18.5.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden, sind ab der Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei einem Halter*innenwechsel wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis maximal zum Ablauf der zehn Jahre. Diese Regelung gilt bis 31.12.2030, d.h. Erstzulassungen ab dem Jahr 2020 können den kompletten 10-Jahreszeitraum nicht ausnutzen.

Freies Parken in Hamburg

Elektrofahrzeuge dürfen in Hamburg vom auf allen öffentlichen Stellplätzen bis zur maximalen Höchstparkdauer unter Nutzung einer Parkscheibe kostenlos parken.