Kürzung des Umweltbonus

Mit Wirkung zu Beginn 2023 hat die Bundesregierung den Umweltbonus beim Kauf von E-Fahrzeugen („Kaufprämie“) reduziert. So erhalten Plug-In-Hybride gar keinen Zuschuss mehr. Die Förderung für reine E-Fahrzeuge wird um 1.500 Euro abgesenkt und künftig auf eine jährlich absinkenden budgetären Obergrenze gedeckelt. Zudem erhalten ab dem 1.9.2023 nur noch Privatpersonen die Kaufprämie, für E-Fahrzeuge über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig.

E-Mobilität – Batterie und Brennstoffzelle

Diese Maßnahmen gehen in die falsche Richtung. Ist der Wegfall der Förderung für Plug-In-Hybride aus umweltpolitischen Gesichtspunkten noch nachvollziehbar, so werden sich die Reduzierung der Prämie und die Deckelung der Gesamtförderung deutlich hemmend auf gerade begonnenen Markthochlauf der E-Fahrzeuge auswirken. Das Ziel der Bundesregierung bis 2030 15 Millionen E-Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, wird damit stark gefährdet. Insbesondere der Wegfall der Förderung für gewerbliche Antragsteller stellt einen deutlichen Einschnitt dar. Unternehmen mit Firmenfuhrparks und hohen Stückzahlen an Pkw und Lkw aber auch kleinere Betriebe waren bislang die Treiber des Markthochlaufs der Elektromobilität.

Zudem tritt mit den Erneuerungen auch weitere Unsicherheit auf. Schon heute warten dem Bundesverband E-Mobilität zufolge etwa 450.000 Käufer:innen auf die Auslieferung ihrer E-Fahrzeuge. Dass die Förderung weiterhin an die Zulassung des Fahrzeugs und nicht an das Bestelldatum geknüpft ist, hat zur Folge dass bei Bestellung des Fahrzeugs Unklarheit über die Höhe der erzielbaren Kaufprämie herrscht oder ob diese – ob des gedeckelten Gesamtbudgets pro Jahr – zum Zulassungszeitpunkt überhaupt gewährt werden kann.

Die Novellierung des Umweltbonus ist daher ein deutlicher Schritt zurück statt nach vorne.

Link zur Pressemeldung des BMWK.