Neue Parkregeln für öffentliche Ladeinfrastruktur

Hamburg ändert die Beschilderung seiner Ladestationen und setzt ab sofort das Laden noch mehr in den Fokus.

E-Mobilität – Batterie und Brennstoffzelle

Beispiele für die neue Beschilderung an AC-Ladesäulen (links) und DC-Ladesäulen (rechts) Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Konnten bislang E-Fahrzeuge an den Ladestationen auch einfach parken – und damit die Ladestation zum Laden blockieren – ist ab sofort die Regel, dass an der Ladestation nur stehen darf, wer auch lädt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Ladestationen für ihren eigentlichen Zweck – zum Laden – genutzt werden und nicht als vorübergehender Parkplatz.

Neben dem weiteren Ausbau der Ladestationen reagiert die Stadt damit auf die steigende Anzahl an E-Fahrzeugen und den somit steigenden Ladebedarf.
Die Maßnahme hilft also, dass noch mehr Nutzerinnen und Nutzern ihr Fahrzeug an den städtischen Ladesäulen laden können.
Gleichzeitig wird an den AC-Normalladestationen die maximale Dauer von 2 auf 3 Stunden angehoben. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine signifikante Energiemenge übertragen werden kann.

Keinen Einfluss gibt es auf die sonstigen Parkregeln in der Stadt: E-Fahrzeuge dürfen auch weiterhin kostenfrei auf öffentlichen Parkplätzen in Hamburg innerhalb der Höchstparkdauer parken.
 

Hier geht es zur Pressemitteilung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.