Rund 20% aller CO2-Emissionen in Deutschland sind auf den Verkehr zurückzuführen. Die sukzessive Umstellung auf klimaneutrale Antriebe, ob nun bei Pkw, Lkw oder Bus, leistet einen substanziellen Beitrag zu einer klimaneutralen und lebenswerten Stadt. Zudem bieten Batterieelektrische Fahrzeuge künftig weitreichende Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Unterstützung der Stromnetzinfrastruktur.
Auf einen Blick
Bis zum Jahre 2030 sollen laut Bundesregierung eine Million öffentliche Ladepunkte verfügbar sein.
Bis Ende 2027 sollen in Hamburg bereits 7.000 Ladepunkte im öffentlichen Raum verfügbar sein. Hinzu kommen weitere Ladepunkte auf privaten, aber öffentlich-zugänglichen Flächen wie Supermärkten
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Lkw-Hersteller planen, dass ab 2030 rund 60% der LKW-Zulassungen (N3) in Deutschland emissionsfrei sein werden (Clean-Room Gespräche 2024)
Die Stadt Hamburg hat sich das Ziel gesetzt bis 2045 klimaneutral zu sein. Durch den Zukunftsentscheid aus dem Jahr 2025 ist die Stadt nun sogar angehalten, dieses Ziel bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies gilt gleichermaßen für den Straßenverkehr. Doch wie kann Klimaneutralität auf der Straße erreicht werden? Welche Technologie hat – bezogen auf die bestimmten Use Cases - welche spezifischen Vor- oder Nachteile?
Elektromobilität (Strom und Wasserstoff) als emissionsfreie Option
Batterieelektrische Antriebe stellen aktuell die in der Praxis am stärksten verbreitete Lösung zur Dekarbonisierung des Straßen-verkehrs dar. Dies liegt daran, dass batterie-elektrische Fahrzeuge bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen hinsichtlich des bereits vorhandenen Fahrzeugaufkommens, der technischen Zuverlässigkeit und der verfügbaren Fahrzeugmodellauswahl eine immer noch anfängliche, aber jedenfalls doch gesicherte Marktperspektive aufweisen. Zudem sind sie betrieblich die vergleichsweise kostengünstigste emissionsfreie Antriebsart (Strom vs. Wasserstoff vs. Synfuels).
Noch nicht entschieden ist hingegen die Marktperspektive bei Bussen und schweren Nutzfahrzeugen: Bei der Umstellung von Stadtbussen und schweren LKW, besonders mit hohen täglichen Laufleistungen, kann der Einsatz von Wasserstoff gegenüber batterieelektrischen Lösungen sinnvoll und wirtschaftlich sein. Dies hängt jedoch stark von den lokalen Gegebenheiten und dem Einsatzszenario ab. Der Einsatz von auf Wasserstoff basierenden Kraftstoffen (E-Fuels) wird im Straßenverkehr aufgrund der noch fehlenden Verfügbarkeit und den prognostizierten hohen Kosten nach aktueller Einschätzung eher die Ausnahme bleiben.
Hamburgs vielfache Maßnahmen zur Umstellung auf klimafreundliche Fahrzeuge
Auf dem Weg zu der für 2045 angestrebten Klimaneutralität sind in Hamburg unter anderem die folgenden Maßnahmen auf den Weg gebracht worden.
- Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Zur Umstellung auf klimaneutrale Antriebe treibt die Stadt Hamburg den Aufbau der Ladeinfrastruktur voran. Bis 2030 werden 10.000 öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Pkw und leichte Lkw aufgebaut (Deutlicher Ausbau der E-Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren). Zusätzlich stehen sowohl für Carsharing-Fahrzeuge als auch für die Taxi-Branche exklusive Ladestationen zur Verfügung. Seit Anfang 2025 ist der Einsatz von klimafreundlichen Fahrzeugen verpflichtend, um eine neue Taxi-Konzession zu erhalten. - Gewerbliche Fahrzeuge
Die Elektrifizierung des Fuhrparks bietet Unternehmen sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile. Trotz teilweise höherer Anschaffungskosten überzeugen Elektrofahrzeuge durch geringere Betriebsausgaben, steuerliche Vorteile und die Möglichkeit zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Durch klare Richtlinien, Fuhrparkanalysen und eine geeignete Ladeinfrastruktur lässt sich die Umstellung effizient und zukunftsorientiert gestalten. Beratend für ihre Mitgliedsunternehmen agieren hier in Hamburg die Handelskammer sowie die Handwerkskammer. - Linienbusse
Auch für das Rückgrat des urbanen Verkehrs, den ÖPNV, wird eine umfassende Emissionssenkung angestrebt. Seit dem Jahr 2020 beschaffen die beiden städtischen Verkehrsunternehmen Hamburger Hochbahn (HOCHBAHN) und Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (vhh mobility) ausschließlich Elektrobusse. Mittlerweile sind mehr als 500 dieser Fahrzeuge auf Hamburgs Straßen unterwegs. Eine komplette Umstellung der Flotten wird bis 2032 angestrebt. - Schwere Nutzfahrzeuge
Nach Einschätzung der LKW-Hersteller werden im Jahre 2030 bereits 65% der Neuzulassungen im Schwerlastverkehr klimaneutral angetrieben sein, ein Großteil elektrisch9. Die systematische Planung und Umsetzung von Ladeparks für E-Trucks und die Erweiterung von Wasserstofftankstellen auf die spezifische 350 bar-Druckstufe für die Wasserstoffbetankung von LKW zeigen deutlich, dass sich Standorte wie Hamburg auf die Antriebswende im Schwerlastverkehr gründlich vorbereiten.
Konzipieren, unterstützen, vernetzen
hySOLUTIONS begleitet die hier genannten Maßnahmen sowohl während der planerischen Vorläufe als auch im Rahmen der späteren Umsetzung. Im Fokus steht hierbei die Konzipierung von Maßnahmen und Vernetzung mit relevanten Partnerinnen und Partnern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, die für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig sind.
Förderung
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Lkw im Güterverkehr. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im Transportsektor zu beschleunigen. Gefördert werden Unternehmen, die Ladepunkte an eigenen Standorten (z. B. Depots) errichten, ebenso wie Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Neben den Ladepunkten selbst können auch Netzanschlüsse, Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme bezuschusst werden. Insgesamt stehen über mehrere Jahre bis zu 1 Milliarde Euro Fördermittel zur Verfügung, die über mehrere Förderaufrufe verteilt werden. Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein. Eine Antragstellung für den ersten Förderaufruf ist ab dem 5. Juni 2026 möglich. Weitere Informationen zu Förderrichtlinie und Förderaufrufen finden Sie hier.
Die neue E‑Auto‑Förderung der Bundesregierung unterstützt gezielt Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Gefördert wird der Kauf von neu zugelassenen Elektrofahrzeugen (inkl. Plug‑in‑Hybride), die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Je nach Einkommen und Familiensituation können Privatpersonen Zuschüsse von mehreren tausend Euro erhalten – bei reinen Elektroautos sind bis zu 6.000 Euro möglich (die ausführlichen Voraussetzungen und Fördersummen finden sie hier). Die Förderung funktioniert als direkter Zuschuss nach dem Fahrzeugkauf: Nach der Zulassung können Käuferinnen und Käufer den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ unterstützt den Ausbau von Ladeinfrastruktur direkt am Wohnort. Gefördert werden Planung, Installation und Anschluss von Ladepunkten sowie die notwendige Vorverkabelung in bestehenden Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Profitieren können insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften, private Eigentümer, Unternehmen mit Wohnbeständen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Ziel ist es, das Laden zu Hause einfacher und flächendeckend verfügbar zu machen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz inklusive Ladepunkt. Ein Antrag kann digital über das Förderportal gestellt werden.
Die Hamburger Investitionsbank (IFB) fördert über den Aufruf „Green Potential Screening“ Durchführbarkeitsstudie zur Identifizierung und Konkretisierung von Innovationpotenzialen im Sinne des Klima- und Umweltschutzes. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Konsortien aus Unternehmen, die über eine Betriebsstätte in Hamburg verfügen, sowie Hochschulen/n Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Hamburg, wenn sie Kooperationsbeteiligte eines antragstellenden Unternehmens sind.
Die Europäische Union fördert den Aufbau von öffentlich zugänglicher Lade- und Tankinfrastruktur an urbanen Knotenpunkten. Ziel der Förderinitiative ist die Verbesserung der verkehrlichen Konnexität innerhalb Europas. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Unternehmen.
Im Rahmen des Innovationsboosters der Bundesregierung wird Unternehmen ermöglicht 75 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend zu machen. Die Regelung gilt für neu angeschaffte E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 erstmals ins Betriebsvermögen aufgenommen werden oder gebrauchte E-Fahrzeuge, sofern sie erstmals ins Betriebsvermögen aufgenommen werden. In den Folgejahren erfolgt eine degressive Abschreibung (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %). Zusätzlich wurde die Preisgrenze für die 0,25 %-Dienstwagenregelung von 70.000 auf 100.000 Euro angehoben.
Weitere Informationen
- BWAI - Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation - Elektromobilität in der Stadt Hamburg
- NOW GmbH - National Organisation Hydrogen and Fuel Cell Technology
- Studie zur Brandsicherheit von E-Fahrzeugen von der NOW GmbH
- Handelskammer Hamburg: Energiekosten im Unternehmen senken
- Betriebliche Mobilität der UmweltPartnerschaft Hamburg
- Umweltflotte | Nachhaltige Mobilität - hamburg.de
- ZDH | Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz: Co2-Rechner e-tool
- Wissenshub KLIMAready: Mobilität
Kontakt

Sebastian Staffetius
Senior Project Manager E-Mobilität