
(Kopie 1)
Checkliste:Wie können Landesliegenschaften ihre
Ladeinfrastruktur mit Dritten teilen?
Das Förderprojekt FAMOUS überführt die Idee des Teilens von Ladeinfrastruktur in die Praxis. Städte und Kommunen spielen dabei eine zentrale Rolle - nicht zuletzt, weil sie häufig über gut gelegenen Liegenschaften mit eigenen Stellplätzen und Ladepunkten verfügen, die sich für eine gemeinsame Nutzung eignen können. Die entwickelten Checklist hilft Landesliegenschaften das Potenzial an Ihrem Standort eigenständig zu evaluieren und begleitet sie bei den ersten Schritten der Umsetzung.
In der Realität stellt das Teilen von Ladeinfrastruktur auf Landesliegenschaften bisher eher eine Ausnahme dar. Zwar statten mehr und mehr städtische Unternehmen und Dienststellen ihre Standorte mit Ladeinfrastruktur aus, doch diese werden aktuell in erster Linie und fast ausschließlich von der eignen Unternehmensflotte bzw. den eigenen Verwaltungsfahrzeugen genutzt. Ziel ist es, die Ladepunkte auf Landesliegenschaften künftig auch anderen Nutzergruppen etwa Mitarbeitenden, Gästen, Anwohnern, benachbarten Unternehmen oder Mobilitätsdienstleistern wie Carsharing oder Taxi in definierten Zeitfenstern zugänglich zu machen, um eine effiziente Nutzung und ein dichtes Ladenetz zu fördern.
Viele Fragen zur Öffnung von Ladeinfrastruktur für Dritte scheinen derzeit noch ungeklärt: Eignet sich meine Ladeinfrastruktur überhaupt zum Teilen? Wer könnten potenzielle weitere Nutzergruppen sein? Wie rechne ich die Ladevorgänge rechtskonform ab? Wie steht es um Haftung und Versicherung? Das FAMOUS Projektkonsortium widmet sich diesen Fragen und entwickelt praxisorientierte Tools, um das Teilen von Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Eines dieser Tools ist die erarbeitete Checkliste zum Teilen von Ladeinfrastruktur auf Landesliegenschaften. In zehn strukturierten Schritten führt sie Verantwortlichedurch die zentralen Themenfelder, die vor einer Öffnung der Ladeinfrastruktur zu klären sind. Die Checkliste unterstützt sie dabei, das Potenzial am eigenen Standort zu bewerten.
So gilt es zunächst in Bezug auf die Ausstattung der Liegenschaft zu klären, ob die technischen und logistischen Voraussetzungen zum Teilen von Ladeinfrastruktur am Standort gegeben sind. Welche Art von Ladeinfrastruktur ist am Standort verbaut (bzw. soll verbaut werden) und sind die Modelle eichrechtskonform? Denn nur dann ließen sich die Ladevorgänge kWh-basiert abrechnen.
Die Definition infrage kommender Nutzergruppen und der verfügbaren Zeitfenster, in denen die Ladeinfrastruktur (teil)geöffnet werden kann, ist ein weiterer Themenkomplex, den es anhand von Leitfragen zu beantworten gilt. Neben der teilweisen Öffnung für eingeschränkte Nutzerkreise, könnte für einige besonders günstig gelegene Standorte auch die komplette Öffnung des Ladepunktes für einen unbeschränkten Nutzerkreis sinnvoll erscheinen.
Als abschließendes Themenfeld sollte standortspezifisch festzustellen werden, ob es Zugangsbeschränkungen für externe Nutzergruppen gibt, wie diese ggf. für die vordefinierten Zeitfenster und Zielgruppe aufgehoben werden können und ob in diesem Zusammenhang ggf. betriebliche Abläufe und Prozesse angepasst werden müssten.
Die komplette Checkliste zur Eigenevaluation von Landesliegenschaften können Sie hier herunterladen. Für weitere Details oder bei Rückfragen zur Anwendung der Checkliste nehmen Sie gerne mit unseren beiden KollegInnen Galya Vladova und Marvin Coböken Kontakt auf.
