E-Mobilität – Batterie und Brennstoffzelle
Laden im privaten oder betrieblichen Raum

Das Nachladen von Fahrzeugen wird künftig überwiegend im privaten oder betrieblichen Raum stattfinden. Hier sind die Voraussetzungen zu schaffen, um Ladeinfrastruktur aufzubauen – egal ob diese dann der Öffentlichkeit oder auch nur den eigenen Fahrzeugen oder Mietern zur Verfügung steht. hySOLUTIONS begleitet diesen Prozess.

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Erste Neubauprojekte statten mehr als 30% ihrer Stellplätze mit Ladeinfrastruktur aus.

Mitte 2023 sind in Hamburg bereits mehr als 15.000 Ladepunkte im privaten Raum gemeldet.

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Die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität geht davon aus, dass bis zu 85% im privaten Raum geladen wird.

  • Bei der Errichtung von Stellplätzen ist Ladeinfrastruktur stets mitzuplanen
  • Schnelllade-Hubs sollten auf privaten Flächen eingerichtet werden, die rund um die Uhr öffentlich zugänglich sind
  • In privaten Tiefgaragen sollte der Ausbau koordiniert stattfinden

Fahrzeuge sollten künftig dort geladen werden, wo sie über lange Standzeiten verfügen. Dies kann zum einen am Wohn- oder Arbeitsort sein. Zum anderen kommen auch Zielorte infrage, an denen das Fahrzeug zwischenzeitlich abgestellt wird (Einkauf, Kultur, Freizeit etc.). Je nach Ort können die Ladestationen nur einer bestimmten Nutzergruppe (Mieter*innen, Arbeitnehmer*innen, eigene Flotte etc.) oder auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. In jedem Fall bildet der private Raum das Rückgrat für den künftigen Ausbau der Ladeinfrastruktur. So geht auch die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität davon aus, dass bis zu 85% im privaten Raum geladen wird.

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einige Schritte unternommen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Raum zu fördern. So wurde ein gesetzlicher Anspruch auf eine Wallbox auf dem eigenen Stellplatz (Wohnungseigentümergemeinschaften) oder dem selbst genutzten Stellplatz (Mieter*innen) festgelegt. Trägt der Eigentümer*innen bzw. der Mieter*innen die Kosten für die Wallbox und Installation selber,so kann die Eigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter nicht widersprechen. Auch für Investor*innen wurden Mindestquoten für die Errichtung von Ladeinfrastruktur definiert und Ladeinfrastruktur genehmigungsfrei gestellt.

Insbesondere im Bestand ist jedoch eine nachträgliche Ausstattung mit Ladeinfrastruktur nicht trivial. So ist die Stromversorgung häufig nicht auf das Laden mehrerer Fahrzeuge ausgelegt. Abhilfe schafft hier ein intelligentes und zentral gesteuertes Lademanagement, weswegen der Ausbau in Tiefgaragen auch zentral gesteuert anstatt durch jeden einzelnen Mieter*innen stattfinden sollte.

Stehen die Ladestationen der Öffentlichkeit zur Verfügung, so kann ein Betreiber*innen für eine Abrechnung des Stroms sorgen und den verschiedenen Nutzerinnen und Nutzern mit jeweils ihrem eigenen Stromvertrag Zugang zur Ladestation ermöglichen. Insbesondere der Handel, aber auch Freizeiteinrichtungen oder Tankstellen eignen sich für den Aufbau von Ladeinfrastruktur. Größere, verkehrlich gut gelegene Parkplätze eignen sich dabei für die Einrichtung eines Schnelllade-Hubs.

Zur Intensivierung des Ausbaus auf privaten Flächen erarbeitet die Stadt Hamburg im gemeinsamen Austausch mit Flächeninhaber*innen, Flächennutzer*innen und Ladeinfrastrukturbetreiber*innen einen Maßnahmenkatalog, um etwaige Hürden bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur zu minimieren und den weiteren Ausbau auf privaten Flächen anzureizen. 

Förderung von Ladestationen für Privatpersonen

Ab dem 26.09.2023 können Privathaushalte einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für die Anschaffung von Wallboxen, PV-Anlagen und Speichern beantragen. Gefördert wird nur der Kauf und die Installation der Komponenten im Paket. Der Zuschuss kann bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden, sofern ein eigenes Elektroauto vorhanden oder bestellt ist. Ausführliche Informationen zum Förderprogramm “Solarstrom für Elektroautos KfW 442” sowie der Link zum Förderportal der KfW finden Sie hier: 442 Solarstrom für Elektroautos | KfW.  

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