"Last Call bis 30.11.23" - Anträge zur Förderung von Ladestationen auf Unternehmensflächen

Noch bis zum 30.11.2023 können Anträge zur Förderung von Ladestationen auf Unternehmensflächen gestellt werden.

E-Mobilität – Batterie und Brennstoffzelle

Ladestecker in einer Ladesäule

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW Ladeleistung) für Unternehmen auf betrieblich genutzten Flächen. Insgesamt werden dafür 400 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. 

Nachfolgend möchten wir Sie auf die wichtigsten Eckpunkte aufmerksam machen:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 €, bei Großunternehmen 7.000 €. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 € und Großunternehmen 15.000 €.
  • Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in lediglich begründeten Ausnahmefällen möglich.


Weiterführende Informationen finden Sie hier: 

Informationsseite des Projektträgers inkl. FAQs und Förderaufruf: PtJ:
Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen

Antragssystem:
Nicht-öffentliche Schnelllade-infrastruktur: Antragseinreichung (ptj.de)