Um am Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland auf die Dekarbonisierung im Verkehr gut vorbereitet zu sein, muss auch die Umstellung des Straßenschwerlastverkehrs auf emissionsfreie Antriebsarten mit hohem Druck vorangebracht werden. Hamburg kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

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Bis zu 800 Kilometer Reichweite sind perspektivisch für Lkw mit  Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb erreichbar.

Große Nutzfahrzeughersteller haben für die Gewichtsklassen 26 t und 40 t bereits erste Serienfahrzeuge mit Batterieantrieb an Kundinnen und Kunden ausgeliefert. Serienfahrzeuge bis 40 t, die mit Brennstoffzelle und Wasserstoff betrieben werden, sollen ab 2024 erhältlich sein.

Im Sommer 2022 wurde der standardisierte Stecker zum Megawatt-Laden für LKWs mit einer Leistung von 1 Mio. Watt vorgestellt.

  • Hoher Druck auf der Herstellerseite, die Entwicklung leistungsfähiger Fahrzeuge in allen Gewichtsklassen und technologieoffen entschlossen voranzutreiben.
  • Stärkung der Innovationsbereitschaft innerhalb der Logistikbranche trotz der dort vorherrschenden schwierigen Rahmenbedingungen.
  • Flexible Geschäftsmodelle flächendeckend etablieren, wie beispielsweise „pay per use“ (vgl. oben).

Der Gütertransport auf der Straße ist seit jeher ein essenzieller verkehrlicher Eckpfeiler. Gleichwohl ist er angesichts der hiervon ausgehenden gesamtverkehrlichen Belastung und den in diesen Fahrzeugklassen beträchtlichen Abgasemissionen immer schon umstritten.

Der Umstieg auf schadstoffarme bzw. schadstofffreie Antriebstechnologien wird seit längerem diskutiert, mittlerweile ist die Schwelle zum Markteintritt erreicht. Dies gilt zumindest für batteriebetriebene Fahrzeuge, wenngleich dort leistungsfähige Traktionsbatterien zum Einsatz kommen (müssen), die angesichts ihres Eigengewichts eine physikalische Herausforderung für den Fahrzeugantrieb darstellen. Im Ergebnis sind die Reichweiten dieser Fahrzeuge zunächst beschränkt und variieren je nach Gewicht der beförderten Fracht. Auch die Stromversorgung an leistungsfähigen Ladehubs ist erst noch im Aufbau. 

Etwas mehr Geduld in puncto Markt- und Angebotsentwicklung müssen Logistikunternehmer*innen bei  Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeugen mitbringen, wo derzeit noch ein eingeschränktes Marktangebot besteht, jedoch deutlich höhere Reichweiten von bis zu 800 km erreichbar sein werden. Während beim Batterieantrieb das vielzitierte „Henne-Ei-Problem“ in Hinblick auf das Wechselspiel zwischen Fahrzeug und verfügbarer Ladeinfrastruktur auch beim Schwerlastverkehr sukzessive abnimmt, sind die Betankungskonzepte mit Wasserstoff auf dem jeweiligen Betriebsgelände der Spediteur*innen erst noch in der Entwicklung.

Treibhausgasminderungsquote

Seit 2023 können sich alle Halter*innen von E-Lkw eine jährliche Treibhausgas-Prämie auszahlen lassen. Diese Prämie wird aus dem Verkauf an quotenpflichtige Unternehmen – v. a. Mineralölkonzerne – generiert. In der Praxis erfolgt der Treibhausgasemissionshandel über ein Dienstleistungsunternehmen, das die Quoten einzelner Halter*innen bündelt und vermarktet. Zur Registrierung des Fahrzeugs ist eine Kopie des Fahrzeugscheins nötig. Hintergründe zum Download im Reiter „Weitere Informationen“.

Kfz-Steuer-Befreiung

Fahrzeuge, die im Zeitraum 18.5.2011 bis 31.12.2025 erstmals zugelassen wurden, sind ab der Erstzulassung bis zu zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bei einem Halter*innenwechsel wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis maximal zum Ablauf der zehn Jahre. Diese Regelung gilt bis 31.12.2030, d.h. Erstzulassungen ab dem Jahr 2020 können den kompletten 10-Jahreszeitraum nicht ausnutzen.